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   BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14   

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BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14 (https://dejure.org/2014,40887)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2014 - 1 WB 36.14 (https://dejure.org/2014,40887)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2014 - 1 WB 36.14 (https://dejure.org/2014,40887)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anknüpfung an den Geburtsjahrgang als bedarfsbezogenes Kriterium für Berufssoldaten

  • rechtsportal.de

    WBO § 17 Abs. 3
    Anknüpfung an den Geburtsjahrgang als bedarfsbezogenes Kriterium für Berufssoldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 72.09

    Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    Bei den Ergebnissen einer Perspektivkonferenz handelt es sich somit lediglich um Vorbereitungshandlungen, die noch keine Entscheidungen über eine konkrete Verwendung oder über die Besetzung eines konkreten Dienstpostens beinhalten und auch sonst keine unmittelbaren Wirkungen für die Rechtssphäre eines Soldaten haben (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 72.09 - Rn. 18).

    Es genügt - auch unter dem Blickwinkel der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) -, dass der Soldat gegen eine ihn belastende Verwendungsentscheidung zugunsten eines Konkurrenten oder gegen die Ablehnung eines eigenen Antrags auf eine bestimmte - förderliche - Verwendung im Wehrbeschwerdeverfahren vorgehen kann und in diesem Rahmen gegebenenfalls auch überprüft wird, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive, soweit sie bei der Verwendungsentscheidung eine entscheidungserhebliche Rolle gespielt hat, rechtmäßig war und ohne Verfahrensfehler erfolgte (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 -, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 -, vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 22.09 - und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 21).

    b) Einschränkend hat der Senat allerdings ausgesprochen, dass das Ergebnis der Perspektivkonferenzen eine - isoliert - nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO anfechtbare Maßnahme darstellt, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Rn. 19 ) oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (Beschlüsse vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 24 und vom 6. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 35.13 - Rn. 25).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 14.11

    Beschwerde eines Berufssoldaten gegen die Neufassungen der

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministers bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 = NZWehrr 2001, 164 und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 14.11 - Rn. 14).

    Das Verfahren dient vielmehr dem individuellen, subjektiven Rechtsschutz des Soldaten (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 a.a.O., vom 8. Mai 2001 a.a.O. und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 14.11 - Rn. 14).

    Damit ist seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt (stRspr, vgl. Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 14.11 - Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00

    Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministers bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 = NZWehrr 2001, 164 und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 14.11 - Rn. 14).

    Das Verfahren dient vielmehr dem individuellen, subjektiven Rechtsschutz des Soldaten (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 a.a.O., vom 8. Mai 2001 a.a.O. und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 14.11 - Rn. 14).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministers bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 = NZWehrr 2001, 164 und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 14.11 - Rn. 14).

    Das Verfahren dient vielmehr dem individuellen, subjektiven Rechtsschutz des Soldaten (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 a.a.O., vom 8. Mai 2001 a.a.O. und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 14.11 - Rn. 14).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    b) Einschränkend hat der Senat allerdings ausgesprochen, dass das Ergebnis der Perspektivkonferenzen eine - isoliert - nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO anfechtbare Maßnahme darstellt, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Rn. 19 ) oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (Beschlüsse vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 24 und vom 6. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 35.13 - Rn. 25).
  • BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13

    Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    b) Einschränkend hat der Senat allerdings ausgesprochen, dass das Ergebnis der Perspektivkonferenzen eine - isoliert - nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO anfechtbare Maßnahme darstellt, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Rn. 19 ) oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (Beschlüsse vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 24 und vom 6. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 35.13 - Rn. 25).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    a) Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die, obwohl an andere Soldaten gerichtet, in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316, vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 - m.w.N., vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 18.09 - und vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 30.10 -).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    a) Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 51.03

    Auslegung des Rechtsschutzbegehrens bei Nichtstellung eines förmlichen Antrags -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die, obwohl an andere Soldaten gerichtet, in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316, vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 - m.w.N., vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 18.09 - und vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 30.10 -).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 30.10

    Eingriff in das Grundrecht der Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit durch die

  • BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 3.09
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